Wertermittlung
Informationen zu Bodenrichtwerten und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten Sie bei den Geschäftsstellen der örtlichen Gutachterausschüsse. Die für Sie zuständige Geschäftsstelle finden Sie über den Punkt Geschäftsstellen auf den Seiten der Gutachterausschüsse.
Die bei einer großen kreisfreien Stadt angesiedelten Geschäftsstellen sind für das jeweilige Stadtgebiet zuständig. Die in einem Vermessungs- und Katasteramt eingerichteten Geschäftsstellen sind für den jeweiligen Amtsbezirk (ausgenommen die Bereiche der vorgenannten Städte) zuständig.
Natürlich können Sie Bodenrichtwerte direkt über den Punkt Bodenrichtwerte abrufen.
Die Geschäftsstellen der örtlichen Gutachterausschüsse sind auch Ihre Ansprechpartner für die Entgegennahme von Anträgen auf Erstellung von Verkehrswertgutachten.