Öffentliche Bekanntmachungen nach § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Der Beschluss über das vereinfachte Umlegungsverfahren „Kuseler Straße L 362“ in der Ortsgemeinde Theisbergstegen ist am 28. Januar 2021 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils gültigen Fassung der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Öffentliche Bekanntmachung - bedingt barrierefrei
Der Beschluss über das vereinfachte Umlegungsverfahren „Am Rothenhübel“ in der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, Gemarkung Niedermiesau ist am 02. Februar 2021 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils gültigen Fassung der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Öffentliche Bekanntmachung - bedingt barrierfrei
Der Beschluss über das vereinfachte Umlegungsverfahren „Am Hollerstock“ in der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, Gemarkung Obermiesau ist am 19. Januar 2021 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils gültigen Fassung der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Öffentliche Bekanntmachung - bedingt barrierefrei
Der Beschluss über das vereinfachte Umlegungsverfahren „Moorstraße L 363 / Eisenbahnstraße K 9“ in der Ortsgemeinde Steinwenden ist am 13. Januar 2021 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils gültigen Fassung der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Öffentliche Bekanntmachung - bedingt barrierefrei