Öffentliche Bekanntmachungen nach § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Der am 14. Dezember 2023 gefasste und am 22. Oktober 2024 geänderte Beschluss über das vereinfachte Umlegungsverfahren „K 62 – OD Otterbach“ in der Ortsgemeinde Otterbach, Gemarkung Otterbach, ist auch für die bisher von einer Teilinkraftsetzung ausgenommenen Umlegungsmaßnahmen, die die Ordnungsnummer 13 sowie die Flurstücke, Flurstücksnum-mern 777/7 (Ordnungsnummer 1) und Flurstücksnummer 841/35 (Ordnungsnummer 2) betreffen, am 06. November 2024 rechtskräftig geworden. Damit ist der gesamte Beschluss unanfechtbar geworden.

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