Öffentliche Bekanntmachungen nach § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Der Beschluss über das vereinfachte Umlegungsverfahren „L 477 OD Kleinsteinhausen“ in der Ortsgemeinde Kleinsteinhausen, Gemarkung Kleinsteinhausen, ist am 11. Juli 2025 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
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In der Gemarkung Kaulbach, Flur 0, Flurstück 1844 („Elsberg“) wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass einer beigebrachten Teilungsvermessung durch den Fortführungsnachweis bT 30527/2025 aktualisiert.
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