Öffentliche Bekanntmachungen nach § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der am 10. Oktober 2023 aufgestellte Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Am Güterbahnhof – Im Bruch und Am Aspenwäldchen“ der Gemeinde Bruchmmühlbach-Miesau, Gemarkung Bruchmühlbach, am 15. April 2024 unanfechtbar geworden ist.

Bekanntmachung - nicht barrierefrei

In der Gemarkung Contwig (5058), Flur 0 wurde das Liegenschaftskataster bei den im Anhang aufgeführten Flurstücken aus Anlass einer neuerlichen Auswertung des Zahlennachweises, ggf. in Verbindung mit ergänzenden Vermessungen, von Amts wegen, durch den Fortführungsnachweis FQ 28994/2022 (Teil I) aktualisiert.

Öffentliche Bekanntmachung - nicht barrierefrei

In der Gemarkung Hirschhorn, Flur 0, Flurstück 319/2, Lagebezeichnung „Hauptstraße 19“ wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass der Übernahme der beigebrachten Straßenschlußvermessung der B270 Ortsdurchfahrt Hirschhorn (Aktenzeichen bL 109121/2017) aktualisiert.

Öffentliche Bekannntmachung - nicht barrierefrei

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