Öffentliche Bekanntmachungen nach § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Der am 14. Dezember 2023 gefasste und am 22. Oktober 2024 geänderte Beschluss über das vereinfachte Umlegungsverfahren „K 62 – OD Otterbach“ in der Ortsgemeinde Otterbach, Gemarkung Otterbach, ist auch für die bisher von einer Teilinkraftsetzung ausgenommenen Umlegungsmaßnahmen, die die Ordnungsnummer 13 sowie die Flurstücke, Flurstücksnum-mern 777/7 (Ordnungsnummer 1) und Flurstücksnummer 841/35 (Ordnungsnummer 2) betreffen, am 06. November 2024 rechtskräftig geworden. Damit ist der gesamte Beschluss unanfechtbar geworden.
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In der Gemarkung Dellfeld, Flur 0, Flurstück 223 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 30.09.2024 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.
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Der Beschluss über das vereinfachte Umlegungsverfahren „Eckstraße“ in der Ortsgemeinde Mehlingen, Gemarkung Neukirchen, ist am 07. Oktober 2024 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
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In der Gemarkung Eppenbrunn (5203), Flur 0, Flurstück 1115 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 23.09.2024 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.
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