Um die Gebäude in die amtlichen Verzeichnisse und Karten des Liegenschaftskatasters eintragen zu können, bedarf es einer Einmessung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 18 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer oder die Erbbauberechtigten haben danach spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaus einen Antrag auf Gebäudeeinmessung beim zuständigen Vermessungs- und Katasteramt oder bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu stellen. Die Kosten der Einmessung müssen von derjenigen übernommen werden, die zum Zeitpunkt der Einmessung das Eigentum oder das Erbbaurecht innehaben. Unterbleibt die Antragstellung, ist das zuständige Vermessungs- und Katasteramt gehalten, die Gebäudeeinmessung von Amts wegen durchzuführen.
Da eine Gebäudeeinmessung von Amts wegen für das VermKA WPF mit erheblich mehr Aufwand verbunden ist, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass seit dem 01.10.2018, nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse, bei einer Gebäudeeinmessung von Amts wegen eine Mehrarbeit von 10% der jeweiligen Gebühr zu erheben ist.
Weitere Auskünfte hierzu erteilen Ihnen die Servicestellen des VermKA WPF, in der Bahnhofstraße 24 in 66953 Pirmasens, der Bahnhofstraße 59 in 66869 Kusel oder im Rathaus Nord, Lauterstraße 2 in 67657 Kaiserslautern (Telefon: 06331/5011-1150, Telefax: 06331/5011-1400, E-Mail: <link mail>vermka-wpf@vermkv.rlp.de).
Einen Überblick über den Gebäudebestand Ihrer Liegenschaften erhalten sie unter <link http: www.geoportal.rlp.de _blank external-link-new-window>www.geoportal.rlp.de, unter der Kartenkombination Basis Liegenschaftskarte.
Um eine Gebäudeeinmessung zu beantragen, können sie sich gerne persönlich, schriftlich oder per E-Mail an an das VermKA WPF, bzw. an eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur wenden.
V.i.S.d.P.:
Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz
Behördenleiterin Britta-Regina Wonneberger
Bahnhofstraße 24
66953 Pirmasens
Tel.: 06331 5011 1100
Email: britta-regina.wonneberger@vermkv.rlp.de